Firmendaten:

Ihr Ansprechpartner:
Herr Bernd Krüger


KT Asphalt-Betonservice
Straßenunterhaltung GmbH


Wilthener Straße 22
02625 Bautzen


Tel: 0172 - 3509706
asphalt.betonservice@googlemail.com



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Unsere Leistungen

  Fugen und Trennschnitte
  Fugenverguss
  Rissesanierung
  Kleinreparaturen
  Randversiegelung
  Entfernen von Dichtstoff

KT unterwegs



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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KT Asphalt-Betonservice, Straßenunterhaltungs GmbH, gültig ab Januar 2021

1. Baustelleneinrichtung
Position 01.00 tritt je Baustelle oder bestellter Anfahrt in Kraft, unabhängig von der Anzahl der Baustellen je Arbeitstag.

2. Messpunkt der Schnitttiefe
Messpunkt der Schnitttiefe bei Fugenarbeiten ist die jeweils höherliegende Seite der zu bearbeitenden Fläche.

3. Einbehalte, Abzüge
Aufgrund der Geringfügigkeit unserer Leistungen, gemessen an der gesamten Bauleistung bei Deckenerneuerung oder Neubau, bzw. der vielfältigen Einflüsse von Belastungen und Untergründen der neuen und alten Verkehrsflächen erklären wir, dass etwaige nachträgliche Abzüge an Sicherheitseinbehalten, Bauwesenversicherungen, Nebenkosten etc. von uns restlos eingefordert werden.

4. Gewährleistung
Wir gewähren auf die Flankenhaftung unserer verarbeiteten Fugendichtstoffe in Verkehrsflächen 2 Jahre Garantie ab dem Fertigstellungsdatum. Fugen , die einer dauerhaften Belastungen unterliegen wie z.B. güllebeständige Fugen in landwirtschaftlichen Anlagen, unterliegen ebenfalls einer maximalen Gewährleistung auf die Flankenhaftung von 2 Jahren ab dem Fertigstellungsdatum der Fugenarbeiten.
Fugen nach WHG § 19 an Betankungsflächen oder Fugen nach DIN 18540 im Hochbau werden mit einer Gewährleistung von 2 Jahren abgesichert . Der Beginn der Gewährleistung beginnt auch hier ab Fertigstellungsdatum der Fugenarbeiten.

5. Bürgschaften, Gewährleistungsausschluss
Ein Gewährleistungsausschluss gilt in allen Fällen bei mangelnder Wartung der Fugen sowie mechanischen Beschädigungen oder schadhaften Untergründen. Der AG ist ab einer Summe von 8000,00 Euro netto je Auftrag berechtigt, einen zu vereinbarenden Sicherheitseinbehalt zu verlangen, wahlweise kann der Auftragnehmer diesen Einbehalt durch eine Bürgschaft absichern. Im Falle eines Einbehaltes ohne Bürgschaftsablösung ist der Auftraggeber laut § 17 VOB/B dazu verpflichtet , diesen Einbehalt auf ein ausserhalb des Betriebsvermögens gelagerten Konto, welches von beiden Vertragspartnern im Vorfeld schriftlich vereinbart wird, zu verwahren.

6.
Aufgrund der Tatsache, dass die von uns bearbeiteten Fugen oder Flächen in den allermeisten Fällen einer direkt nachfolgenden Belastung durch Nutzung oder weiteren Baustellenverkehr ausgesetzt sind, müssen ewaige Mängel, die augenscheinlich nicht durch mechanische Beschädigungen hervorgerufen wurden, innerhalb 5 Kalendertagen schriftlich , möglichst mit beiliegenden Foto und genaue Ortsangabe angezeigt werden.

7.
Unsere Preise basieren auf einer Mengenkalkulation. Im Falle fehlender Baufreiheit für den Einsatz unserer Technik (soweit es nicht vorher schriftlich angezeigt wurde), nicht fertig gestellte Vorleistungen wie fehlendes Pflaster oder Asphaltdeckschichten in den zu bearbeitenden Bereichen (z.B. Einfahrten) oder andere Dinge wie nasse Untergründe im Fugenbereich durch den unachtsamen Umgang mit Wasser durch Dritte , die eine effektive Durchführung unserer Leistungen verhindert, ziehen in jedem Fall weitere Kosten nach sich.

8. Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich als reine Nettopreise. Der jeweils geltende Umsatzsteuersatz muss dazu gerechnet werden.
Die Rechnung wird nach 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum rein Netto ohne Abzüge fällig.
Bei Zahlung innerhalb 5 Kalendertagen gewähren wir ein Skonto von 4% .
Bei Zahlung innerhalb 10 Kalendertagen gewähren wir 2 % Skonto.
Sonderregelungen müssen extra verhandelt werden.

9.
Bis zur völligen Bezahlung der vereinbarten Leistungen bleiben die verbauten Materialien Eigentum der KT Asphalt-Betonservice, Straßenunterhaltungs GmbH.

10.
Bei Bestätigung unserer Angebote oder bei der Bestellung unserer Leistungen sind vom Auftraggeber automatisch folgende Unterlagen beizubringen:
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug gemäß § 48b
- Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

11.
Unsere aktuellen Freistellungsbescheinigungen sind jederzeit auf unserer WEB-Seite www.asphalt-betonservice.de unter dem Punkt ,,Download" abzurufen.

Für den Schutz von Ressourcen können wir auf Wunsch die Rechnungen auch per E-Mail versenden.

Dresden, Januar 2021
Die Geschäftsleitung